Die germanische Gesellschaft


Wie alle ursprünglichen Gesellschaften war die germanische nicht in Klassen und Stände geteilt, sondern eine gleichberechtigte Gemeinschaft freier Menschen, die sich in natürlich gewachsenen Verwandtschaftsgruppen, den Sippen, in kleinen Dorfgemeinden und schließlich, als freier Zusammenschluß der autonomen Sippen, in Stämmen und kleinräumigen Gebieten organisierten. Führungsfunktionen wurden von Sippen- und Dorfältesten oder von frei gewählten Anführern wahrgenommen. Mit der Zeit entwickelte sich aus den angeseheneren Sippen, deren Leute oft in solche Funktionen gewählt wurden, eine Art Adel, doch er hatte noch in der Wikingerzeit nur eine sehr begrenzte Macht. Auch Könige konnten immer noch vom Volk abgesetzt werden.

 


Männer, Frauen und Kinder


In der germanischen Gesellschaft hatten Männer und Frauen prinzipiell gleiche Persönlichkeitsrechte, die aber für die Frauen besser geschützt wurden: Ein Frauenmord z.B. wog doppelt so schwer wie Mord an einem Mann (weil er sich leichter selbst schützen kann). Frauen waren gleich vertragsfähig und hatten gleichen Besitzrechte. Das Familienoberhaupt, das die Familie nach außen vertrat und ihren Besitz verwaltete, war immer der Mann. Diese Funktion wurde vor allem als Schutzpflicht (ahd. munt) verstanden. Wenn es keinen Mann gab, der sie erfüllen konnte, z.B. für Witwen mit Kindern, wurde auch eine Frau als Familienoberhaupt mit allen Erbansprüchen und Vertretungsrechten anerkannt.

Die Germanen lebten in strenger Einehe, die beide Partner zur Treue verpflichtete, aber auch geschieden werden konnte. Kinder galten, sobald sie der Vater als Neugeborene durch Hochheben und Namengebung anerkannt hatte, als vollwertige Mitglieder der Sippe mit allen dazugehörigen Rechten, deren Vertretung der väterlichen Schutzpflicht (Munt) oblag. Wenn der Vater starb, übernahmen erwachsene Brüder oder andere männliche Verwandte die Muntpflicht.

Als "mündig", d.h. fähig, sich selbst zu schützen, galten Jugendliche mit 14 oder 15 Jahren. Als Zeichen dafür erhielten die Burschen Schild und Schwert, die Mädchen einen Dolch. Dem besseren Rechtsschutz für Frauen entsprechend waren die mündigen Mädchen voll rechtsfähig, konnten aber auch weiterhin die väterliche Munt beanspruchen, bis sie heirateten und der Gatte diese Pflicht übernahm.

 


Die Bedeutung der Sippe


Die wichtigste soziale Einheit der Germanen war die Sippe, die all ihre Angelegenheiten selbst regelte und damit nach heutigen Begriffen eine eigene Rechtspersönlichkeit war und auch Rechtshoheit hatte, d.h. Verstöße gegen die Sippenordnung und Übergriffe von Fremden selbst ahnden konnte. Ursprünglich war sie auch die bäuerliche Wirtschaftseinheit, die einen gemeinsamen Besitz, das Erbland (Odal), bewirtschaftete. Es war ein gemeinsames göttliches Lehen, das nicht verkauft und nur wieder der ganzen Sippe vererbt werden konnte.
So war die Sippe in allen Belangen eine unlösbare Schicksalsgemeinschaft, deren Mitglieder voneinander abhängig, jeder für jeden und alle zusammen für das gemeinsame Wohl verantwortlich waren: eine organische Ganzheit und als solche der oberste Träger dessen, was wir Heil nennen. Das heißt aber: Es gibt kein individuelles Heil, jedenfalls nicht unabhängig vom Heil der Sippe. Das Heil des einzelnen ist das Heil seiner Sippe und umgekehrt: Befällt einen Unheil, leidet die ganze Sippe darunter, handelt einer schändlich, bringt er Schande über alle seine Leute.

 

Die germanische Demokratie


Die Unabhängigkeit der Sippen ist auch der Ursprung der germanischen Demokratie, die so alt wie die Stämme ist. Denn die Stämme entstanden als Zusammenschlüsse verwandter Sippen, die bestimmte Dinge gemeinsam regelten, aber weiter unabhängig blieben. Die einzige Möglichkeit, sippenübergreifende Entscheidungen zu treffen, war daher eine Beschlussfassung, an der alle gleichberechtigt beteiligt waren und die alle unterstützten. Der Stamm als solcher hatte keine Machtmittel, um seine Beschlüsse durchzusetzen, sondern war ganz auf die Mitarbeit jeder einzelnen Sippe angewiesen. Daher musste man darauf bedacht sein, in allen Dingen die Rechte und Interessen jeder Sippe zu wahren.
Ort der Stammesentscheidungen war das Thing, das je nach Stamm regelmäßig oder nur im Anlassfall zusammentrat und als Instanz, von der das Heil des Stammes abhing, heilig und durch einen heiligen Frieden geschützt war. Wer ihn brach, wurde geächtet, d.h. für bestimmte Zeit, meist drei Jahre, verbannt und für rechtlos erklärt. Teilnahmeberechtigt am Thing waren nur die Männer, die als Beweis der Mündigkeit ihre Waffen mitbrachten. Der Grund dafür ist vermutlich historisch: Das Thing entstand wahrscheinlich aus dem Kriegsrat der Männer und blieb auch noch traditionell Männersache, als es längst weitere Aufgaben übernommen hatte.

 

Der germanische Rechtsbegriff


Das germanische Recht geht nicht von einer einseitigen Bindung an abstrakte Gesetze aus, die gleichsam über den Menschen stehen, sondern von konkreten menschlichen Beziehungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Der älteste Begriff für "Recht" ist das Wort "Eh", das heute auf die Ehe eingeschränkt ist, aber ursprünglich umfassend gedacht war: Wie die Ehe ist jede Rechtsbeziehung ein Vertrag auf Gegenseitigkeit. Immer geht es also darum, dass jeder zu seinem Recht kommt. Die germanische Rechtsprechung zielt daher nicht auf Bestrafung des Täters ab, sondern auf Wiedergutmachung für die Opfer bzw. ihre Sippen und auf Versöhnung der Beteiligten. Die Aufgabe des Things ist es, den sozialen Frieden wiederherzustellen, nicht aber, Rache zu üben. Es gab daher keine Todesstrafe: Auch ein Mörder konnte durch Wiedergutmachung – das Wergeld / Blutgeld– mit der Sippe des Opfers versöhnt werden. Nur völlig entartete Menschen, die zum Schutz der Gesellschaft beseitigt werden mußten, z.B. Verwandtenmörder, wurden gehenkt. Ansonsten ist jeder Rechtsfall, auch ein Verbrechen, prinzipiell ein Streitfall, in den das Thing nicht richtend, sondern schlichtend eingreift – ein Prinzip, das heute unter dem Begriff "Konfliktregelung" oder "außergerichtlicher Tatausgleich" als neueste Errungenschaft der Justizreform gilt.

 


Blutrache-Tradition und Thing-Gerichtsbarkeit


Bei Kapitalverbrechen, in denen keine Versöhnung erreichbar ist, ist nach germanischer Tradition auch die Blutrache rechtmäßig. Wer durch eine Bluttat den auf Frieden bricht, kann ihn auch nicht mehr für sich in Anspruch nehmen: Er wird "friedlos". Offen und fair geübte Rache galt bei unseren Vorfahren als ehrenvoll, bedeutete aber Unfrieden im Stamm, der begrenzt werden musste. Deshalb galt die Rache schließlich nur noch als rechtmäßig, wenn das Thing den Täter für friedlos erklärt oder, wie man auch sagte, geächtet hatte. Die Ächtung (Acht und Bann) war eine befristete, meist dreijährige Verbannung, die nicht nur der Sippe des Opfers ihr Recht auf Genugtuung, sondern auch dem Täter eine faire Chance gab.

 

Die Hüter des Rechts


Die Rechtsprechung lag in den Händen gewählter Richtergremien. Ihre Mitglieder hießen Schöffen, da sie Recht schufen, oder Geschworene, da sie vereidigt wurden. Sie urteilten nach einem Gewohnheitsrecht, das durch die Einbeziehung von Präzendenzfällen sehr umfangreich war. Der Vorsitzende mußte also ein Rechtsgelehrter, ehwarto (Rechtswart), sein. Er war zugleich Kultwart, denn auch die Religion ist ebenfalls eh - eine Beziehung auf Gegenseitigkeit, die zwischen Göttern und Menschen besteht. Beide Aufgaben des ehwarto hat im Norden der goði (Gode) übernommen.

 


Rechtsprechung durch Waffen


Konnte kein Urteil gefunden werden, das alle Beteiligten akzeptierten, so mussten die Gegner ihren Streit geregelt austragen. Als fairste Form dafür galt ein Zweikampf an einem abgegrenzten Ort, den sie nicht verlassen konnten, oft auf einer Insel (Holmgang). Diese Kämpfe dienten nicht der Klärung von Tatbeständen, sondern dazu, unklärbare Streitfälle mit möglichst wenig Blutvergießen zu beenden. So konnten Sippenfehden und sogar Kriege durch Zweikämpfe ersetzt werden. Kam es zum Krieg, galt auch er als "Rechtsprechung durch Waffen" und unterlag demselben Ehrenkodex wie der "ritterliche" Zweikampf.
Gegenseitigkeit und Schutz der Schwächeren
Das Prinzip der Gegenseitigkeit hat auch zur Folge, dass das germanische Recht die Schwere eines Verbrechens nicht nur nach der Höhe des Schadens beurteilt, sondern auch nach der Chance des Opfers auf Gegenwehr. Heimtückischer Mord wog vor den Thinggerichten schwerer als offener Totschlag, heimlicher Diebstahl schwerer als offener Raub. Im selben Sinn schützte das germanische Recht Schwächere mehr als Starke, z.B. Frauen mehr als wehrfähige Männer. Es galt als ehrenvoll, sich ohne eigenen Vorteil des Schutzes der Schwachen anzunehmen. Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Widerstand gegen Unrecht und Schutz wehrlosen (auch nichtmenschlichen) Lebens sind ureigenste ethischen Forderungen des Heidentums.

 


Drei wesentliche Rechtsgüter


Jedes Rechtssystem der Welt kennt drei wesentliche Rechtsgüter: Schutz vor Gewalt, Schutz vor sexuellem Mißbrauch und Schutz des Eigentums. Im germanischen Recht gilt für alle drei die demokratische Grundregel, die auch das moderne Recht kennzeichnet: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, muß als rechtmäßig anerkannt werden.

 

 

Der Schutz vor Gewalt


Das bedeutet, dass es anders als im Christentum kein allgemeines Gewalt- oder auch Tötungsverbot gibt. Recht und Ethik des Heidentums erfordern eine spezielle Verpflichtung zur gegenseitigen Gewaltfreiheit, einen anerkannten Frieden. Da normalerweise sowohl im Stamm als auch zwischen den Stämmen Frieden herrscht, ist diese Regelung ebenso wirksam wie ein prinzipielles Gewaltverbot, aber gerechter: Sie setzt Menschen, die legal Gewalt anwenden, nicht unter moralischen Druck, und sie begeht nicht den Fehler, einen natürlichen Instinkt, die Aggression, als "böse" zu verdammen.

 


Die Bedeutung des Eigentums


Eigentum ist das geringste heidnische Rechtsgut. Raub und Diebstahl sind Unrecht, wiegen aber weniger schwer als Angriffe auf Leib und Leben oder Verletzungen der persönlichen Würde. Eigentum gab es ursprünglich nur an beweglicher Habe, nicht an Grund und Boden: Die Mutter Erde "gehört" niemandem. Die Sippen besitzen ihr Erbland als göttliches Lehen, das sie nutzen, aber nicht veräußern können. Die generelle Einstellung der Germanen zum Eigentum war positiv, aber gelassen. Sie wussten, dass nur das, was keinen Preis hat, das Unersetzliche, wirklichen Wert hat.

 


Religiöse Gesetze und Tabus


Was wesentlich für das Heil der Gemeinschaft und daher besonders heilig ist, wird durch religiöse Gesetze geschützt, deren Übertretung einen Frevel, d.h. einen Bruch mit dem Heiligen selbst, darstellt. Im Heidentum sind diese heiligen Werte vor allem die Sippe, der Eid und der religiöse Friede.

 


Der heilige Schutz der Sippe


Eine Bluttat gegen Angehörige der eigenen Sippe ist kein "gewöhnlicher" Mord, sondern ein Angriff auf die heiligste Grundlage des Lebens und der Gemeinschaft, für den es keine Versöhnung gibt, Wer sein eigenes Blut vergießt, bleibt zeitlebens friedlos – sogar über den Tod hinaus: Bei den dänischen Moorleichen dürfte es sich um gehenkte Verwandtenmörder handeln, die auch das Recht auf Frieden in einem richtigen Grab verwirkt hatten.

 


Die Heiligkeit des Eides


Mit dem Eid sichert das germanische Recht auch nichtverwandtschaftliche Beziehungen und Verpflichtungen mit religiöser Strenge ab. Da beim Eid die Götter als Zeugen und Helfer angerufen werden, richtet sich ein Meineid auch gegen sie und stört das Vertrauensverhältnis zwischen Göttern und Menschen und damit das Heil der Gemeinschaft. Eidesbande sind so heilig wie Sippenbande, gelten aber nur, solange beide Seiten den Eid halten.

 

Der heilige Friede


Der religiöse Friede gilt beim Thing, bei heiligen Festen, Begräbnissen und allen Anlässen, für die er offiziell ausgerufen wird. Jeder Streit, auch wenn er noch nicht geschlichtet ist, muss ruhen. Heilige Stätten sind immer Orte des Friedens. Sie sind natürlich auch ihrerseits durch Tabus vor Zerstörung, Entweihung und Missbrauch geschützt. Heilig in diesem Sinn – unantastbar – sind auch Personen, die unersetzbare religiöse Aufgaben haben (z.B. Seher) oder aus anderen Gründen besonders schutzwürdig sind, wie Behinderte, Alte oder Fremde, die unter dem Schutz des Gastrechts stehen.

 


Die germanische Gastfreundschaft


Die große Gastfreundschaft, für die unsere Vorfahren berühmt waren, ist also zumindest in einem Punkt auch ein religiöses Gesetz: Der Gast ist heilig und unantastbar, der Gastgeber bürgt für seine Sicherheit. Er handelt ehrlos, wenn er ihn im Bedarfsfall nicht verteidigt, und natürlich erst recht, wenn er sich selbst an ihm vergreift. Gewalt gegen Fremde, die Gäste in unserem Land sind, ist daher nicht nur ein Unrecht, sondern auch ein schwerer Frevel. Selbstverständlich beruht auch das Gastrecht auf Gegenseitigkeit: Wer es missbraucht, verliert es.

 

Sittliche Werte und Tugenden


Wie wir gesehen haben, basiert die gesamte germanische Rechts- und Sozialordnung, da sie keinen Zwang von oben kennt, auf dem Prinzip von "Treu und Glauben": Jeder muss sich darauf verlassen können, dass der andere freiwillig seine Verpflichtungen einhält und von sich aus gerecht und ehrenvoll handelt. Daher sind die höchsten sittlichen Werte der Germanen – diejenigen, auf denen alle anderen beruhen – Ehre und Treue.

Ehre und Treue umfassen Selbstachtung und Achtung der Ehre anderer – die ethische Grundhaltung, so zu handeln, dass man sich dafür vor sich und anderen nicht zu schämen braucht – und Treue zu Sippe, Verträgen und allen Verpflichtungen, die man eingeht. Als dritte Tugend, die oft nötig ist, um die beiden anderen zu wahren, gehört auch persönlicher Mut zu den zentralen sittlichen Werten unserer Vorfahren. Aus ihnen wuchsen ihr edler Stolz und ihre Verachtung für alles Niedrige und Unwürdige.

Ehre darf natürlich nicht mit Hochmut und Mut nicht mit Leichtsinn verwechselt werden, und Treue ist nicht immer eine unbedingte Forderung. Das gilt zwar für die Sippentreue, nicht aber für selbst gewählte Treuebündnisse, die auf Gegenseitigkeit beruhen und daher enden, wenn einer der Beteiligten sie bricht. Ein historisches Beispiel dafür ist die Gefolgschaftstreue, die Krieger ihrem Anführer schworen – und er seinen Kriegern. Missbrauchte er ihre Treue, so waren sie nicht mehr an ihn gebunden. Verratene Gefolgsmänner waren auch im Recht, wenn sie den treulosen Führer töteten. Heute gilt gegen staatliches Unrecht das Bürgerrecht auf Widerstand.


Die Sittenlehren der Edda


Da das Heidentum keine moralische Religion ist, die uns Vorschriften aufzwingt (sondern eine ethische, die uns eine ehrenvolle Gesinnung lehrt), gibt es auch in der Edda keine "göttlichen Gebote", wohl aber Gedichte, die sich mit Sittenfragen beschäftigen. Sie machen allerdings keinen Unterschied zwischen ethischen Forderungen und praktischen Ratschlägen, sodass sie eher Spruchweisheiten als Sittenlehren im strengen Sinn vermitteln. Ihr Sinn ist es nicht, das Leben moralisch zu normieren, sondern Orientierungshilfen zu geben, nach denen jeder selbst seinen Weg frei gehen kann.

 


Der Charakter der heidnischen Tugenden


Alle heidnischen Tugenden sind dazu angetan, die Gemeinschaft und den einzelnen, der sie besitzt, zu stärken und zu erhöhen: mehr Würde, Freiheit, Stolz und gegenseitige Achtung und Vertrauen zu schaffen. Ihr Charakter ist aristokratisch im alten Sinn von "edel" oder "ritterlich": Nicht der nach einer vorgegebenen Norm "gute", fremden Gesetzen gehorchende, sich demütig beugende Mensch ist ihr Ziel, sondern derjenige, der sich seines Wertes bewusst ist und danach handelt. Damit stehen wir im Gegensatz zu christlichen Tugendlehre, die auf Demut und Gehorsam aufgebaut ist. Wir demütigen weder andere noch uns selbst.

 


Sitten und Bräuche der Vorfahren


Bei allen heidnischen Völkern kam der "Sitte der Vorfahren", dem heiligen mos maiorum der Römer, große Bedeutung zu. Man vertraute nicht nur auf die Effizienz altbewährter Sitten- und Rechtsnormen. Man war stolz auf die Traditionen ehrwürdiger Ahnen und pflegte sie, um selbst so zu werden wie die Männer und Frauen, die den Stamm einst groß gemacht hatten. Manchmal erstarrte das, wie bei den Römern, in purem Traditionalismus, meist war es aber eine gute Basis, um aus der Sicherheit fester Wurzeln weiterwachsen und sich frei höher entfalten zu können.


Auch heutige Heiden setzen sich gerne intensiv mit Traditionen und Kulturgütern "vorchristlicher" Zeit auseinander, verwenden bei Ritualen traditionelle Gegenstände wie Trinkhörner oder Waffen, erneuern alte Bräuche und Umgangsformen und pflegen das Kunsthandwerk und andere Aspekte der materiellen Kultur der heidnischen Vorfahren ebenso wie ihr direktes geistiges Erbe. Manche tun das, weil sie sich überhaupt für Geschichte interessieren, manche finden es einfach schön und freuen sich daran – gut, Freude ist ein wesentliches Element des Heidentums. Aber das ist nicht alles.


Der Geist einer Kultur lebt nicht nur in ihren unmittelbar geistigen Erzeugnissen wie z.B. der Dichtung, sondern auch in ihren alltäglichen Bräuchen und Gepflogenheiten, ihrem "Stil" und nicht zuletzt auch in den materiellen Ausdrucksformen, durch die er sich mitteilt. Wenn wir diese Dinge studieren und uns zu eigen machen, nehmen wir auch über sie etwas vom Geist der ursprünglichen heidnischen Kultur auf – wir spüren die Schwingungen einer Epoche, in der das Heidentum den Zeitgeist bestimmte. Das kann ebenso aufschlussreich wie das Studium der Edda-Gedichte sein – und mitunter auch notwendig, um sie zu verstehen.

(Textursprung: Odinic Rite - geändert)

 

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